Entschädigung für Fluggäste auch bei Nicht-EU-Fluglinie

Karlsruhe (jur). Verpassen Fluggäste ihren Anschluss auf einer einheitlich reservierten Umsteigeverbindung und kommen daher mit erheblicher Verspätung am Zielort an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt nach einem am Mittwoch, den 24. Juli 2019 in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch für den Fall, dass eine Nicht-EU-Airline für den Anschlussflug verantwortlich war (Az.: X ZR 93/18). Die Kläger hatten bei Air Serbia Flüge von Stuttgart nach Colom ...

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