Ersatz für Baumschäden durch Wisente im Wald
Karlsruhe (jur). Die Waldbesitzer im Rothaargebirge müssen grundsätzlich auf ihrem Grund und Boden Tests mit ausgewilderten Wisenten tolerieren. Der private Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein muss dem Waldbesitzer jedoch den durch die Tiere verursachten Schaden erstatten, so der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag, den 19. Juli 2019, (Az.: V ZR 175/17 und V ZR 177/17). Seit Dezember 2011 hält der Verband drei Wisentkühe und einen Bullen in einem Auswilderungsgehege und läss ...
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