Faire und gleichwertige Aufteilung der Versorgungsansprüche bei Scheidung
Frankfurt/Main (jur). Die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK) muss für den Fall der Scheidung eines Mitglieds eine faire und gleichwertige Aufteilung der Versorgungsansprüche ermöglichen. Nach einem am Dienstag, 23. Juli 2019, bekanntgegebenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main wird die Satzung der EZVK den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht (Az.: 6 UF 238/17). Insbesondere darf danach eine Zusatzversorgungskasse den Partner des Versicherten n ...
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