Familie darf bei Abschiebung nicht auseinandergerissen werden
Leipzig (jur). Gilt für einzelne Mitglieder einer Familie abgelehnter Asylbewerber Abschiebungsschutz, können davon auch andere nahe Angehörige profitieren. Bei einer in Deutschland tatsächlich „gelebten“ Kernfamilie von Eltern und ihren minderjährigen Kindern ist in der Regel davon auszugehen, dass deren Mitglieder nicht oder nur gemeinsam in ihr Heimatland zurückkehren können, urteilte am Donnerstag, 4. Juli 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 45.18 und weitere). ...
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