Für Verbraucher muss Amazon keine Telefonnumer einrichten
Luxemburg (jur). Online-Plattformen wie Amazon müssen für ihre Kunden keine Telefonnummer für mögliche Rückfragen einrichten. EU-Recht schreibt lediglich vor, dass Unternehmen lediglich ein Kommunikationsmittel anbieten müssen, mit dem eine „direkte und effiziente Kommunikation“ gewährleistet ist, urteilte am Mittwoch, 10. Juli 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-649/17). Auch ein elektronisches Kontaktformular, ein Rückrufservice oder ein Internet-Chat sei ...
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