Für Verbraucher muss Amazon keine Telefonnummer einrichten
Luxemburg (jur). Online-Plattformen wie Amazon müssen für ihre Kunden keine Telefonnummer für mögliche Rückfragen einrichten. EU-Recht schreibt lediglich vor, dass [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/unternehmen']Unternehmen[/URL] lediglich ein Kommunikationsmittel anbieten müssen, mit dem eine „direkte und effiziente Kommunikation“ gewährleistet ist, urteilte am Mittwoch, 10. Juli 2019, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-649/17). Auch ein elektronisches Konta ...
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