Für Versandapotheke kein Schadenersatz wegen untersagter Werbung

Düsseldorf (jur). Die niederländische Versandapotheke DocMorris kann von der Apothekerkammer Nordrhein-Westfalen für verbotene Werbemaßnahmen keine Entschädigung von fast 14 Millionen Euro verlangen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 17. Juli 2019 (Az.: 15 O 436/16) entschieden. DocMorris hatte seine Kunden mit verschiedenen Werbemaßnahmen wie Hotelgutscheinen, Auslagenersatz oder Prämien geworben. Die Apothekerkammer sah darin einen Verstoß gegen die bestehende Preisb ...

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