Gegen extremes Untergewicht kann Cannabis helfen
Darmstadt (jur). Bei einem massiven lebensbedrohlichen Untergewicht kann die gesetzliche Krankenkasse zur Kostenübernahme für eine Cannabis-Behandlung verpflichtet werden. Auch wenn nicht nachgewiesen sei, dass für die Therapie keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder nicht angewendet werden kann, könne bei einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit ausnahmsweise ein Anspruch bestehen, entschied das Hessische Landessozial ...
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