Haftung für nicht genehmigte Fixierung auch in Privatklinik

Frankfurt/Main (jur). Das Land Hessen muss für eine richterlich nicht genehmigte Fixierung und Zwangsbehandlung auch in einer privaten Klinik haften. Bei einer Zwangsunterbringung handeln die Ärzte dort letztlich im staatlichen Auftrag, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 22. Juli 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 8 U 59/18). Es sprach einer Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Frau war 2014 im Rhein-Main-Gebiet nach einer Frühgeburt Zuhause i ...

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