Halbgeschwister bekommen Vorteile bei Verzicht eines Kindes auf Unterhalt

Karlsruhe (jur). Wenn der Ex-Ehepartner und das gemeinsame Kind auf den Kindesunterhalt verzichten, muss das dadurch gesparte Geld für den Mindestkindesunterhalt der anderen Kinder verwendet werden. Der Unterhaltsschuldner muss bis zum Selbstbehalt alle zur Deckung des Mindestunterhaltssatzes zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nutzen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, den 25. Juli 2019 veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 613/16) entschieden ...

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