Im Wald müssen Mountainbiker mit „waldtypischen Gefahren“ rechnen
Köln (jur). Auf Waldwegen müssen Mountainbiker "waldtypische Gefahren" berücksichtigen. Stürzen sie beim Überfahren von Stämmen, die auf abschüssigen Wegen zum Hangschutz verlegt sind, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Dies hat das Oberlandesgericht (HLC) Köln in einem am Dienstag, den 9. Juli 2019 bekannt gegebenen Hinweisbeschluss (Az.: 1 U 12/19) entschieden. Die Klage wurde von einem Mountainbiker eingereicht, der einen Unfall auf einer Waldstraße in der Eifel erlitt. E ...
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