Inkasso-Service der Familienkassen unzureichend geregelt

Düsseldorf (jur). Über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungen darf nicht der bundesweite Inkasso-Service der Familienkassen entscheiden. Denn die in Recklinghausen sitzende Behörde der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist vom Vorstand nicht ausreichend für den Inkasso-Service ermächtigt worden, entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem am Donnerstag, 25. Juli 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 K 3317/18 AO). Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesfinanzh ...

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