Kein Anspruch auf Akteneinsicht für Tierschutzverein

Münster (jur). Tierschutzvereinigungen haben keinen Anspruch auf Akteneinsicht über Aufzeichnungen von gemeldetem tierwidrigem Verhalten in einem Schweinezuchtbetrieb. Der Tierschutzverein kann sich nicht auf das nordrhein-westfälische Gesetz über das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinigungen berufen, da dieses Gesetz am 31. Dezember 2018 auslief, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Freitag, den 19. Juli 2019 verkündeten ...

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