Kein Anspruch auf Kindergeld bei Weiterbildung und Vollzeittätigkeit

München (jur). Nicht alle Fälle der Fortsetzung der Erstausbildung eines erwachsenen Kindes rechtfertigen die Weiterzahlung des Kindergeldes. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem am Donnerstag, den 18. Juli 2018 veröffentlichten Urteil (Az.: III R 42/18) entschieden, dass, wenn das Kind nach Abschluss seiner ersten Ausbildung in Vollbeschäftigung ist, auch eine gleichzeitige Weiterbildung den Kindergeldanspruch nicht retten kann. Die Klägerin ist die Mutter einer erwachsenen ...

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