Kein Beleg für Schäden an Gefäßen nach Einnahme von Contergan

Köln (jur). Contergan-Opfer können von der Conterganstiftung keine Entschädigung für erlittene Gefäßschäden verlangen. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag, den 9. Juli 2019 (Az. 7 K 5034/16 et al.) entschieden, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass die Gefäßschäden durch die Einnahme von Contergan verursacht wurden. Während des Contergan-Skandals wurden weltweit mehrere tausend Kinder mit Fehlbildungen ihrer Gliedmaßen und inneren Organe geboren. In Deutschl ...

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