Keine beliebige Nutzung von Markennamen durch Online-Händler

Karlsruhe (jur). Online-Händler können eine Marke nicht dazu verwenden, für konkurrierende Produkte zu werben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, den 25. Juli 2019, im Streit um Amazon-Anzeigen bei Google (Az.: I ZR 29/18) entschieden. Damit bestätigte er eine Klage der fränkischen Ortlieb Sportartikel GmbH, die insbesondere wasserdichte Taschen herstellt. Sie beklagt, dass Amazon bei der Suche nach Ortlieb-Produkten über Google, wie z.B. "Ortlieb Fahrradtasc ...

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