Keine Nötigung bei Abschleppandrohung gegen Falschparker

Nürnberg (jur). Die Androhung, dass Autos, die falsch parken, abgeschleppt werden, ist noch keine strafbare Nötigung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 13. März 2019 (Az. 5 T 1214/19) entschieden, dass auch keine verbotene "Besitzstörung" vorliegt, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Windschutzscheibe des Falschparkers angebracht wird. Im konkreten Fall waren eine Vereinigung von Wohnungseigentümern und eine Beherbergungsgesellschaf ...

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