Klinik haftbar für Schock der Ehefrau nach Behandlungsfehler bei Ehemann
Karlsruhe (jur). Nach einem Behandlungsfehler können Kliniken und Ärzte auch für die Folgen eines psychologischen Schocks verantwortlich sein, der durch den Fehler bei nahen Angehörigen auftritt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, den 28. Juni 2019 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VI ZR 299/17). Somit gelten auch in diesem Fall die Grundsätze der "Schockschäden" nach einem Unfall. Im konkreten Fall hatte sich ein Patient im Rahmen einer Kolosk ...
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