Nach traumatischer Flucht aus DDR Entschädigung

Leipzig (jur). Flüchtlinge aus der DDR haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Flucht gesundheitliche Schäden verursacht hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, den 24. Juli 2019 (Az.: 8 C 1.19) entschieden. Die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR seien "rechtsstaatswidrig" gewesen und hätten sich im Falle einer Flucht als "Willkürakte im Einzelfall" erwiesen. Der Kläger war 1988 zusammen mit seinem Bruder bei Teltow nach West-Berlin geflohen. Die Flucht sei b ...

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