Sozialhilfeträger zuständig für unterrichtsbegleitende Assistenz
Kassel (jur). Behinderte Kinder können die Kosten für eine notwendige Schulbegleitung während der Schulzeit an einer Sonder- oder Förderschule vom Sozialhilfeträger erstattet bekommen. Die Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen seien Teil der Eingliederungshilfe, die durch die Sozialhilfe gewährt werden kann, während der Kern der allgemeinen Schulbildung wie Gestaltung des Unterrichts und die Bewertung der Schüler Sache des Schulträgers sei, urteilt das Bundessozialgericht (BSG) in Kass ...
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