Sozialhilfeträger zuständig für unterrichtsbegleitende Assistenz

Kassel (jur). Behinderte Kinder können die Kosten für eine notwendige Schulbegleitung während der Schulzeit an einer Sonder- oder Förderschule vom Sozialhilfeträger erstattet bekommen. Die Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen seien Teil der Eingliederungshilfe, die durch die Sozialhilfe gewährt werden kann, während der Kern der allgemeinen Schulbildung wie Gestaltung des Unterrichts und die Bewertung der Schüler Sache des Schulträgers sei, urteilt das Bundessozialgericht (BSG) in Kass ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2GkskJm
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt