Staatsanwaltschaften dürfen nicht zu früh die Presse informieren

Regensburg (jur). Staatsanwaltschaften dürfen nicht zu früh die Presse über die Erhebung einer Anklage informieren. Zunächst müssen Beschuldigte und deren Anwälte ausreichend Zeit haben, die Anklageschrift zu lesen, forderte am Dienstag, 23. Juli 2019, das Verwaltungsgericht Regensburg (Az.: RO 4 K 17.1570). Es gab damit der Klage eines Regensburger Bauunternehmers statt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn wegen auffälliger Parteispenden ermittelt und sich dann für die Erhebung eine ...

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