Streit in Kosmetikschule kein Grund für Kündigung des Schulvertrages
Frankfurt/Main (jur). Streitigkeiten zwischen Schülern einer Kosmetikschule und der Kritik eines Lehrers wegen des Verzichts auf Lippenstift rechtfertigen noch nicht die Beendigung des Schulvertrages. Einzelne Unhöflichkeiten führen noch nicht dazu, dass die für eine fristlose Kündigung erforderliche Wesentlichkeitsschwelle überschritten wird, hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Montag, den 22. Juli 2019 verkündeten Urteil (Az.: 32 C 2036/18 (24)) entschieden. Im konkreten ...
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