Turban statt Helm nicht durch Religionsfreiheit gedeckt

Leipzig (jur). Der Turban eines Sikh, der aus religiösen Gründen getragen wird, muss beim Motorradfahren zugunsten eines Helmes abgelegt werden. Obwohl die in der Verkehrsverordnung enthaltene Helmpflicht die Religionsfreiheit beeinträchtigt, ist diese Verletzung der Grundrechte gerechtfertigt, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Donnerstag, den 4. Juli 2019, (Az.: 3 C 24.17). Nur wenn der Verzicht auf das Motorradfahren "aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden k ...

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