Über Hänel-Verfahren muss Landgericht Gießen erneut entscheiden

Frankfurt/Main (jur). Laufende Strafverfahren wegen unzulässiger „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ sind nach den Maßstäben des im März 2019 geänderten Strafparagrafen 219a zu entscheiden. Mit einem am Mittwoch, 3. Juli 2019, bekanntgegebenen Beschluss hob das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main daher das Strafurteil gegen die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel auf und verwies den Streit zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurück (Az.: 1 Ss 15/19). Häne ...

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