Vor „Superior-Außenkabinen“ auf Schiffen sind Fußgänger zulässig

Landgericht Frankfurt/Main (jur). Verspricht ein Reiseveranstalter auf einem Kreuzfahrtschiff mit der Buchung der höchsten Kabinenkategorie "Außenkabine Superior" einen "malerischen Meerblick", dürfen Passagiere, die vor dem Fenster laufen, diesen Ausblick trüben. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem am Montag, den 1. Juli 2019 verkündeten Urteil (Az.: 2-24 S 216/18) entschieden, dass klar ist, dass auch Kreuzfahrtpassagiere an Bord des Schiffes sind und das Kabinenfenster teilwei ...

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