Vorteile bei Hartz-IV bei hälftig geteilter Kinderbetreuung

Kassel (jur). Wenn ein Hartz IV-Bezieher und seine Ex-Partnerin die Kinderbetreuung der gemeinsamen Kinder teilen, kann dies zu höheren Hartz IV-Leistungen führen. Dem Hartz-IV-Empfänger steht nach dem so genannten Wechselmodell nicht nur der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehende zu, sondern auch die Berücksichtigung der Kinder bei den Unterbringungskosten. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 23/18 R) am Donnerstag, 11. Juli 2019. Infolge des Urteils könnt ...

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