Wunsch nach separatem Schlafzimmer nicht erfüllt

Landgericht Frankfurt/Main (jur). Der Reiseveranstalter kann die Sonderwünsche der Touristen nach einem separaten Raum nicht ignorieren. Reagiert der Reiseveranstalter nicht auf die Sonderanfrage in seiner Reisebestätigung oder lehnt sie ab, gilt sie als angenommen, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Montag, den 1. Juli 2019, verkündeten rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-24 S 162/18). Dann wäre es möglich, den Preis der Reise zu mindern. Im konkreten Fall hatte der Kläge ...

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