Aggressives Verhalten im Jobcenter zieht Hausverbot nach sich

Celle (jur). Aggressives und gewalttätiges Verhalten im Jobcenter kann ein Hausverbot rechtfertigen. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat dies in einem am Montag, den 26. August 2019, bekannt gegebenen Eilbeschluss bestätigt (Az.: L 11 AS 190/19 B ER). Danach darf ein 56-jähriger Wendländer 15 Monate nicht mehr in das Lüchower Jobcenter. Dort hatte er einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen wollen, war aber in einen Streit verwickelt. Mit Wut warf er das Telefon des M ...

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