Anspruch auf Trennungsunterhalt auch wenn Ehepaar nie zusammenlebte

Frankfurt am Main (jur). Trennen sich Ehepaare, haben sie in der Regel Anspruch auf Trennungsunterhalt, bis die Scheidung ausgesprochen wird. Auch wenn die Ehe noch nie miteinander gelebt oder die Ehe vollzogen hat, ist der Unterhaltsanspruch nicht verloren, entschied das OLG Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 12. Juli 2019 (Az.: 4 UF 123/19). Im konkreten Fall hatte die Antragstellerin von ihrem Partner nach dem Scheitern ihrer Ehe bis zur Verkündung der Sche ...

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