Auch bei unbezahlter Probearbeit gilt der gesetzliche Unfallschutz

Kassel (jur). Bewerber um einen Arbeitsplatz können künftig schon bei unbezahlter Probearbeit unter dem gesetzlichen Unfallschutz stehen. Voraussetzung ist, dass sie sich den Betrieb nicht nur ansehen, sondern ihre Arbeit auch für den Arbeitgeber von wirtschaftlichem Wert ist, urteilte am Dienstag, 20. August 2019, das Bundessozialgericht (BSG) (Az.: B 2 U 1/18). Damit rückten die Kasseler Richter von ihrer früher gegenteiligen Rechtsprechung ab. Konkret kann danach ein heute 39-jähriger ...

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