Bei mehreren Dienstwagen gibt es auch die "Ein-Prozent-Regelung"
München (jur). Stellt eine Firma einem Mitarbeiter mehrere Dienstwagen zur Verfügung, dann muss der Arbeitnehmer sich von jedem Auto ein Prozent des Brutto-Neuwagenpreises als privater Vorteil anrechnen lassen. Nach einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 24. Mai 2019 gilt dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Autos nicht dritten überlassen darf (Az: VI B 101/18). Bei Freiberuflern oder Arbeitnehmern, die einen Dienstwagen zur Verfügung ha ...
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