Besuchsfahrten zu Enkeln rechtfertigen keinen Sozialhilfe-Mehrbedarf
Stuttgart (jur). Grundsätzlich können Großeltern keine höhere Sozialhilfe wegen Besuchsfahrten ihrer Enkelkinder in Anspruch nehmen. Obwohl getrennt lebende Eltern zur Ausübung ihres Umgangsrechts mit ihren Kindern höhere Sozialleistungen erhalten können, gilt diese Rechtsprechung nicht für Großeltern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Stuttgart, in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 17. April 2019 (Az.: L 2 SO 4004/18). Im vorliegenden Fall war der au ...
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