Eltern dürfen nur bedingt auf Sparbuch des Kindes zugreifen

Karlsruhe (jur). Eltern dürfen sich nicht generell am Sparbuch ihrer Kinder zulangen. Auch wenn das auf den Namen des Kindes ausgestellte Sparbuch im Besitz der Eltern ist, ist dies allein noch kein Grund, auf das angesparte Geld zugreifen zu können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 15. August 2019, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 425/18). Handele es sich etwa um angesparte Geldgeschenke von Dritten wie Oma und Opa, können die Kinder das von den Eltern e ...

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