Entschädigung für Verspätungen im Flugverkehr vom BGH begrenzt

Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entschädigung für Flugverspätungen begrenzt. Die so genannte Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro, die immer fällig ist, darf auf andere Ansprüche angerechnet werden, z.B. aufgrund von Mehrkosten für die Übernachtung, urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag, den 6. August 2019, in Karlsruhe (Az.: X ZR 128/18 und X ZR 165/18). Die Kläger hatten Flüge von Frankfurt am Main nach Las Vegas (USA) bzw. Windhoek (Namibia) gebucht. Aufgr ...

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