Existenz von Aktfotos für Freund zählen zum Intimsten
Karlsruhe (jur). Das Senden von intimen Fotos an einen Freund ist Teil des inneren Bereichs der Privatsphäre. Werden Prominente mit diesen Fotos erpresst, dürfen die Medien nur eingeschränkt und nicht mit Vor- und Nachnamen berichten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, den 26. August 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 360/18) entschieden hat. So stimmte er im Streit mit "Bild" mit einer Popsängerin überein. Anfang 2017 hatte "Bild" zwei Tage im Internet ...
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