Fahrtenbuch kann nicht durch nachträglich erstellte Auflistung ersetzt werden
Münster (jur). Wenn Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen für den Kauf eines Betriebs-Pkw Geld zurücklegen und dies steuermindernd berücksichtigen wollen, sollten sie später für dieses Auto ein Fahrtenbuch führen. Die für solche sogenannten Investitionsabzugsbeträge erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung lässt sich nicht durch eine erst nachträglich erstellte Auflistung nachweisen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Donnerstag, 15. August ...
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