Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation

Siegburg (jur). Vorsätzlich gemachte Falschangaben in einer Pflege- und Arbeitszeitdokumentation können die fristlose Kündigung einer Pflegekraft begründen. Denn der Arbeitgeber muss auf die korrekte Dokumentation seiner Arbeitnehmer vertrauen können, entschied das Arbeitsgericht Siegburg in einem am Dienstag, 20. August 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 Ca 992/19). Konkret ging es um eine seit 5 Jahren bei einem Pflegedienst beschäftigte Altenpflegerin. Ihr Arbeitgeber hatte sie in d ...

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