Für die Ohren sind Hörgeräte zum Festpreis nicht immer gut genug
Celle (jur). Bietet ein Hörgerät für den unmittelbaren Behinderungsausgleich gegenüber kostengünstigeren Alternativen einen „wesentlichen Gebrauchsvorteil“, können Versicherte eine Kostenerstattung auch über dem Festpreis verlangen. Das stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15. Mai 2019 klar (Az.: L 2 R 237/17). Ein „wesentlicher Gebrauchsvorteil“ kann danach etwa das deutlich bessere Hören und Verstehe ...
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