Für jedes Rind ein Liegeplatz

Münster (jur). Landwirte müssen für jedes Rind mindestens einen Liegeplatz zur Verfügung haben. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekanntgegebenen Beschluss vom 9. August 2019 entschieden (Az.: 11 L 469/19). Denn jedenfalls nachts wollten alle Tiere gleichzeitig ruhen. Der Kreis Borken im westlichen Münsterland hatte im Mai 2019 gegenüber einem Landwirt angeordnet, er dürfe nicht mehr Rinder halten, als es in seinem Boxenstall Liegeplätze gibt. Dagegen wehrt sich d ...

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