Für Mitglieder der „Hells Angels“ keine Waffen
Freiburg (jur). Rockern des „Hells Angels Motorcycle Clubs“ kann der Besitz von Waffen auch vorbeugend verboten werden. Allein die Mitgliedschaft „begründet grundsätzlich die Annahme waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit“, wie das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Freitag, 9. August 2019, veröffentlichten Leitsatzurteil entschied (Az.: 3 K 5562/18). Im Streitfall erhielt die zuständige Waffenbehörde 2015 einen polizeilichen Hinweis, dass der Kläger möglicherweise Mitglied de ...
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