Für volljährig gewordene Ausländerkinder Aufenthalt erschwert

Leipzig (jur). Auch wenn sich Ausländerkinder seit ihrem elften Geburtstag rechtmäßig mit ihren Eltern in Deutschland aufhalten, müssen sie ab ihrem 18. Geburtstag für ihren Unterhalt oder eine Ausbildung sorgen. Erleichterten Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben sie mit ihrer Volljährigkeit nicht mehr, urteilte am Donnerstag, 15. August 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 23.18). Laut Gesetz haben minderjährige Ausländer in der Regel Anspruch auf den festen, ...

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