Für Wohngeld-Klagen keine Gerichtskosten mehr
Leipzig (jur). Für Klagen im Streit um Wohngeld werden künftig keine Gerichtskosten mehr erhoben. Mit einem am Donnerstag, 8. August 2019, veröffentlichten Urteil gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf (Az.: 5 C 2.18). Nach dem Leipziger Urteil setzt zudem die Rückforderung von Wohngeld voraus, dass der Bewilligungsbescheid aufgehoben wurde oder nach seinem Erlass unwirksam geworden ist. Damit muss eine Mutter weder Gerichtskosten zahlen no ...
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