Gegenkündigung des Arbeitgebers nicht erlaubt

Siegburg (jur). Auf eine längerfristige Kündigung eines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nicht mit einer Kündigung mit kürzerer Frist antworten. Der mit der Eigenkündigung dokumentierte „Abkehrwille“ des Arbeitnehmers kann in aller Regel eine Arbeitgeberkündigung nicht rechtfertigen, wie das Arbeitsgericht Siegburg in einem am Donnerstag, 8. August 2019, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 Ca 500/19). Der Kläger war bei seiner Firma seit 2016 als Teamleiter tätig. Anfang 201 ...

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