"Genehmigungsfiktion" von Krankenkasse gilt auch im EU-Ausland

Kassel (jur). Lässt eine Krankenkasse sich für ihre Antwort auf einen Leistungsantrag zu lange Zeit, können auch Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland sich auf eine fiktive Genehmigung berufen. Das hat am Dienstag, 27. August 2019, das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt (Az.: B 1 KR 36/18 R). Mit weiteren Urteilen vom selben Tag schlossen die Kasseler Richter eine „Genehmigungsfiktion“ aber aus, wenn die beantragte Leistung gesetzlich ausgeschlossen ist (Az.: B 1 KR 8/19 R). Bei beka ...

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