Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine zusätzlichen Versicherungen anbieten

Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen mit eigenen Zusatzversicherung nicht direkt mit privaten Versicherern konkurrieren. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Dienstag, den 30. Juli 2019, alle entsprechenden „Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg verworfen (Az.: B 1 KR 34/18 R). Die Wahltarife wurden 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt. Sie basieren wie die private Krankenversicherung auf dem Prinzip der Kostenerstattung. Der Versicherte muss die R ...

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