Hartz-IV-Empfänger überzieht Jobcenter mit Tausenden Verfahren

Stuttgart (jur). Überzieht ein Hartz IV-Teilnehmer das Jobcenter mit Hunderten oder sogar mehr als 1.000 Anträgen, Beschwerden und Klagen, darf die Behörde in manchen Fällen die gesetzlichen Fristen für die Entscheidung über einen Widerspruch überschreiten. Die Vielzahl der Verfahren ist ein "zureichend sachlicher Grund", den Widerspruch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten zu entscheiden, so das Sozialgericht Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15 ...

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