Im Behinderten-Wohnheim ist Schutz vor Bad-Verbrühungen Pflicht
Karlsruhe (jur). Betreiber eines Wohnheimes für behinderte Menschen sollten immer auch die Wassertemperatur in den Badezimmern der Bewohner und die dazu geltenden DIN-Normen im Blick haben. Denn es gehört zu den Pflichten des Heimträgers, dass er seine ihm anvertrauten Bewohner vor Verbrühungen beim Baden schützt, wenn diese „aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen“ nicht in der Lage sind, auf Gefahren reagieren zu können, urteilte am Donnerstag, 22. August 2019, der Bun ...
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