Kasse zahlt keine Brustimplantate bei fehlendem Drüsengewebe
Stuttgart (jur). Frauen mit genetisch bedingt fehlendem Drüsengewebe können von ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht das Auffüllen der Brüste mit Silikonimplantaten beanspruchen. Denn die beeinträchtigte Körperfunktion würde dadurch nicht behandelt, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Juli 2019 entschied (Az: L 5 KR 447/17). Zudem können danach Versicherte mit schmerzhaften Fettablagerungen einen Anspruch ...
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