Kein unbefristeter Job wegen Beschäftigung vor 22 Jahren

Erfurt (jur). Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund ist auch bei einer früheren Beschäftigung vor 22 Jahren bei demselben Arbeitgeber wirksam. Das gesetzliche Verbot, das Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund befristet eingestellt werden dürfen, wenn sie bereits zuvor befristet bei demselben Arbeitgeber tätig waren, greift nach so langer Zeit regelmäßig nicht mehr, urteilte am Mittwoch, 21. August 2019, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 7 AZR 452/17). ...

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