Keine Anrechnung von Mindest-Elterngeld auf Bafög-Vorausleistung
Leipzig (jur). Das Mindestelterngeld von 300 EUR pro Monat darf nicht auf erhaltene Bafög-Vorausleistungen als Einkommen vermindernd angerechnet werden. Der Gesetzgeber habe mit dem Bundeselterngeldgesetz beabsichtigt, dass das Mindestgeld der Eltern hier wie ein Freibetrag anzusehen ist und daher neben den staatlichen Bafög-Leistungen dem Auszubildenden verbleibt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 16. Mai 2019 entschieden (Az.: 5 C ...
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